Fremdnutzungen
Wir stellen unsere Räumlichkeiten außerhalb der pädagogisch betreuten Öffnungszeiten für Geburtstage, Familienfeiern, Seminare & Workshops und Kulturveranstaltungen zur Verfügung.
Bitte beachten Sie, dass wir Feierlichkeiten außerhalb der Öffnungszeiten nur bis zu einer Personenzahl von 50 Teilnehmenden ermöglichen können.
Diese können in der Regel nur am Sonntag stattfinden. Hierfür stehen unser Multiraum (ca. 50 qm), eine Küche, der Cafébereich und der Toberaum für Kinder zur Verfügung.
Kinder- und Jugendgeburtstage können ab dem Alter von sechs Jahren auch während des offenen Treffs gefeiert werden.
Erwachsene können hierbei nur begrenzt mit maximal drei Personen teilnehmen.
Die Einrichtung erbringt im Auftrag der Landeshauptstadt München Leistungen nach §11 SGB VIII. Gemäß der Leistungsbeschreibung der Einrichtung gehört dazu auch das Angebot von Raumnutzungen für die Bürgerinnen und Bürger des Sozialraums. Für diese Raumnutzungen werden je nach Art und Umfang Unkostenbeiträge erhoben, die ein Ausgleich für den entstehenden Aufwand sind.